Ein Bericht aus der Sitzung der Gemeindevertretung am 19.02.15
Nach drei Jahren harter Arbeit und intensiver Auseinandersetzung mit den Rechtsgrundlagen zur Ausweisung von ruhigen Gebieten sowie mehrfacher Rückversicherung beim zuständigen Landesministerium ist es – aufgrund des jahrelangen zähen Widerstands des Bürgermeisters – weiterhin nicht gelungen, für uns Bürger Ruhige Gebiete zum unserem Schutz vor einer Zunahme von Lärm auf den Weg zu bringen.
Die Ausweisung Ruhiger Gebiete durch Städte und Gemeinden einfach durch Festlegung und Veröffentlichung im jeweiligen Amtsblatt soll allein unserem Schutz dienen. Insbesondere wenn – wie in Schöneiche vielfach anzutreffen – ruhige Wohngebiete mit Einrichtungen wie Kitas, Schulen oder Senioreneinrichtungen zu Ruhigen Gebieten erklärt werden, ist das für uns Bürger, die dort wohnen, sehr von Vorteil, verpflichtet sich die Gemeinde doch durch die Ausweisung, uns für die Zukunft vor jeglicher Zunahme von Lärm zu schützen. Dies dient also auch dem Erhalt des in vielen Bereichen typischen Charakters als ruhige Wald- und Gartengemeinde. Schöneiche wird ja auch von den meisten von uns Bürgern als ruhiger Wohnstandort empfunden. Darum sind viele Menschen hierher gezogen, haben gebaut und wollen ihre Kinder hier aufwachsen sehen.
Genau die Verankerung eines solchen Schutzes von uns Bürgern in unseren nachweislich ruhigen Wohngebieten wollte unser Bürgermeister jedoch nicht und hat sie über Jahre erfolgreich verhindert. Im Kern ging es mindestens die letzten eineinhalb Jahre darum, geeignete und rechtssichere Kriterien für die Ausweisung von Ruhigen Gebieten zu finden und zu definieren. Denn leider geben die gesetzlichen Grundlagen in der EU und in Deutschland nur Kriterien für städtische Ballungszentren und für den ländlichen Raum vor – und wir sind weder das eine noch das andere. Gesucht waren also Kriterien zwischen diesen beiden Extremen.
Um diese zu finden, haben die Unabhängigen Bürger Schöneiche eng mit dem von zwei Mitgliedern mitgegründeten Schöneicher Forum gegen Fluglärm und dem dortigen Fachmann Dr. Kühn zusammen gearbeitet und sich in den letzten Jahren immer wieder um Partner und Mehrheiten bemüht. Heraus kam nach jahrelangem Ringen mit dem Bürgermeister ein sehr guter Kriterienkatalog, der sowohl des rechtlichen Grundlagen Rechnung trug als auch uns in Schöneiche die Möglichkeit eröffnet hätte, auch ruhige Wohngebiete und nicht nur Parkanlagen und ländliche Flächen am Ortsrand als Ruhige Gebiete auszuweisen. Das ist übrigens sogar in städtischen Ballungszentren grundsätzlich zulässig.
Leider hat der Bürgermeister auch dagegen erneut opponiert, wieder eine seiner berüchtigten „Informationen an die Gemeindevertretung“ geschrieben und sich als letzten Knüppel vom Ministerium schriftlich geben lassen, dass sein – zur Ausweisung sinnvoller Ruhiger Gebiete in unserer Gemeinde ungeeigneter Vorschlag – EINE Möglichkeit sei die rechtlichen Vorgaben umzusetzen.
Um Schlimmeres zu verhindern – also die Verabschiedung dieser ungeeigneten Kriterien, die Niemandem geholfen hätten – gelang es in der Sitzung der Gemeindevertretung am 19.2.15 den Unabhängigen Bürger Schöneiche gemeinsam mit den Kollegen von den Grünen, zumindest die im Ausschuss für Umwelt und Verkehr vorbereitete und der Gemeindevertretung empfohlene Auffanglinie mit mit 14 Ja, 2 Nein bei drei Enthaltungen durchzubringen. Damit gilt die Frage der ruhigen Gebiete nicht als abschließend erledigt, aber wir warten bis maximal 2018 ab, bis präzisere gesetzliche Grundlagen vorliegen sollen.
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