Die Landesregierung plant die Ergebnisse der Enquete-Kommission „Kommunal- und Landesverwaltung – bürgernah, effektiv und zukunftsfest – Brandenburg 2020“ im wesentlichen umzusetzen – insbesondere was die Zusammenlegung von Landkreisen untereinander und mit kreisfreien Städten angeht.

Hintergrund ist die Frage nach der Tragfähigkeit der bestehenden kommunalen Strukturen insbesondere angesichts des demographischen Wandels. Leider soll weiterhin die politisch motivierte Antwort einer erneuten Gemeinde- oder Landkreisgebietsreform gegeben werden.

Nur ist das in jedem Fall die adäquate Antwort auf bestehende oder gar wachsende Finanzprobleme und damit auch der Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung? Ist es wirklich erforderlich häufig gewachsene regionale Identitäten zu gefährden und gerne auch jahrelange lähmende Kämpfe bis vor das jeweilige Verfassungsgericht in Kauf zu nehmen? Wie soll eine effizienzsteigernde Zusammenlegung von zwei Kreisverwaltungen an unterschiedlichen und weit voneinander entfernt liegenden Orten kurzfristig realisiert werden?

Ist Interkommunale Kooperation nicht die klügere Antwort – insbesondere auch im Internet- und eGovernment-Zeitalter?

Interkommunale Zusammenarbeit kann unter diesen Rahmenbedingungen insbesondere schrumpfenden Kommunen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben helfen und eine dezentrale Versorgung mit Verwaltungsdienstleistungen vor Ort weiterhin gewährleisten (Bürgerbüros in Kombination mit Backoffices). Beispiele in Deutschland zeigen, dass Kommunen, die gemeinsam mit ihren Partnern Synergieeffekte nutzen, ihre Selbständigkeit keineswegs aufgeben – ja eher erhalten. Auf diese Weise können also auch für kleinere Verwaltungen tragfähige Wege in die Zukunft eröffnet werden.

Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski sagt es am 19.05.15 selbst: „Die Aufgaben sind dort wahrzunehmen, wo sie im Interesse der Brandenburgerinnen und Brandenburger sowie im Sinne der Kosten am besten erledigt werden können.“ Nur warum handelt sie entgegengesetzt zu dieser Aussage?

Was kann Interkommunale Zusammenarbeit in Zeiten von eGovernment bedeuten (Beispiele und Erfahrungen)?

Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Verwaltungen kann sich grundsätzlich auf alle Bereiche der Verwaltungstätigkeit erstrecken, wenn es die beteiligten Partner wollen und alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Es kann beginnen mit einem gemeinsamen Einkauf von Büromaterial, der Prüfung einer kreisweiten Reinigung von öffentlichen Gebäuden, einer gemeinsame Mitarbeiterfortbildung und einer IT-Vernetzung.

Denkbar und in der Realisierung befinden sich auch ein gemeinsames Boden- und Immobilienmanagement zur Revitalisierung von leer stehenden Flächen und Gebäuden bis hin zu Stadtumbaumaßnahmen in den Kommunen oder gar interkommunale Gewerbegebiet und interkommunale Gründerzentren.

Besonders interessant wird es hinsichtlich der Einsparpotenziale einer Zusammenarbeit jedoch bei der kommunalen Kernverwaltungen (z.B. in der Personalverwaltung, im Versicherungsmanagement, Beschaffung, Arbeit der Bauhöfe) und bei der Bündelung der Erbringung von Dienstleistungen mit hohen Fallzahlen in einem zentralen Backoffice bei gleichzeitigen Angebot der Leistungen über Bürgerbüros weiterhin dezentral in der Fläche.

Warum also mit dem Kopf durch die Wand und gegen alle Erkenntnisse der Wissenschaft und Praxis die Landkreise zu riesigen Gebieten von der Größe des Saarlandes zusammenlegen? Warum damit die Kommunale Selbstverwaltung aushebeln? Warum auf diese Weise eine demokratische Kontrolle der Verwaltungsstrukturen mit ehrenamtlichen Kreistagsabgeordneten de facto unmöglich machen?

Nach dem „Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg“ (GKGBbg) können die Kommunen zur gemeinsamen Erfüllung von (freiwilligen wie pflichtigen) Aufgaben

  • in Arbeitsgemeinschaften zusammenarbeiten (§ 4 GKGBbg),
  • öffentlich-rechtliche Vereinbarungen schließen (§§ 5-9 GKGBbg),
  • Zweckverbände bilden oder sich an bestehenden Zweckverbänden als weiteres Mitglied beteiligen (§§ 10-36 GKGBbg) und
  • gemeinsame kommunale Anstalten errichten oder sich an bestehenden kommunalen Anstalten als weiterer Träger beteiligen (§ 37-40 GKGBbg).

Warum also werden diese vielfältigen rechtlichen Spielräume nicht zuerst einmal genutzt, um dass in die Wege zu leiten und umzusetzen was im heutigen Internetzeitalter schon längst möglich und vielerorts in Deutschland schon erprobt ist!?

Die einzige Antwort auf diese Frage kann wohl nur lauten: Die Landesregierung und die sie tragenden Parteien wollen ganz gezielt gewachsene regionale Identitäten zerstören, um lokalen und regionalen parteiunabhängigen politischen Kräften die Basis und Verwurzelung zu entreißen. Sie wollen auf diese Weise ganz gezielt die Kommunale Selbstverwaltung schwächen, um landespolitisch noch leichter „durchregieren“ zu können und sie wollen ganz gezielt die Organisationshoheit der kommunalen Ebene unterlaufen, um einheitliche landesweite Vorgaben und Standards durchdrücken zu können, was auf freiwilliger Basis in den letzten rund 20 Jahren nie gelungen ist.

Das ganze nennt die Landesregierung dann eine Reform zum Wohle der zukünftigen Entwicklung und zum Erhalt der Handlungsfähigkeit der kommunalen Strukturen in Brandenburg!?

Das Gegenteil ist der Fall und dabei werden eben gleich noch mal weitere Verfassungsgrundsätze mit in die Tonne getreten! So geht es nicht! Der Widerstand gegen diesen Handstreich muss und wird organisiert werden!