Fairer Umgang mit den Anwohnern muss endlich Wirklichkeit werden – nach 22 Jahren!
Einstufung der Brandenburgischen Straße als innerörtliche Hauptverkehrsstraße entsprechend unserer geltenden Straßenbaubeitragssatzung
Nach rund 22 Jahren streit und Stillstand bei unserer Hauptverkehrsverbindung in das nun endlich fertig werdende Ortszentrum, der Brandenburgischen Straße, gibt es nun endlich Hoffnung auf wesentliche Fortschritte. Nicht nur das die Landesregierung nach langen Jahren wieder einmal Fördermittel für den Straßenausbau in Aussicht gestellt hat, nein auch eine Einigung mit den rund 700 Anwohnern der Brandenburgischen Straße ist nach zwei Sitzungsrunden der Gemeindevertretung, ihrer Ausschüsse und den Anliegern der Straße zum Greifen nahe.
Zwar konnte auf der von den Unabhängigen Bürgern Schöneiche angeregten gemeinsamen Sitzung des Ortsplanungsausschusses, des Auschusses für Umwelt und Verkehr und den Anliegern samt der jeweiligen Sachverständigen Ende Oktober 2017 weiterhin kein Kompromiss bezüglicher der bauspezifischen Umsetzung zwischen den Ausführungsalternativen “grundhafter Ausbau” und einer Sanierung im so genannten “Hocheinbau” insbesondere aufgrund der komplizierten Fragen der Regenentwässerung erreicht werden, aber der Vorschlag einer sachgerechten Einstufung der Brandenburgischen Straße der Unabhängigen Bürgern Schöneiche fand die Zustimmung der Anlieger. Mit dessen Umsetzung kann deshlab die Erwartung verbunden werden, dass die Sanierung der wichtigen innerörtlichen Verbindungsstraße nun ohne eine große Klagewelle endllich zeitnah begonnen werden könnte. – Könnte!
Denn der Bürgermeister widersetzt sich einer solchen historischen Einigung bereits seit Monaten!
Deshalb haben die der Unabhängigen Bürgern Schöneiche über die gemeinsame Fraktion mit dem Bürgerbündnis Schöneiche nun eine Beschlussvorlage eingereicht, die die Brandenburgische Straße, die Gemeindevertretung seit der Verabschiedung des Verkehrskonzeptes für Schöneiche 1997 falsch eingestuft ist, wieder entsprechend ihrer innerörtlichen verkehrlichen Bedeutung und entsprechend der Definition in unserer geltenden Straßenbaubeitragssatzung als Innerörtliche Hauptverkehrsstraße klassifiziert.
So heißt es in unserer Straßenbaubeitragssatzung:
- 4 Abs. 7: “Innerörtliche Hauptverkehrsstraße sind Straßen, die dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr oder überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen.“
Denn auch die Gemeindevertretung und -verwaltung müssen sich – wie wir Bürger auch – an geltendes kommunales Satzungsrecht halten!
Durch diese Richtigstellung innerhalb unserer Straßen- und Verkehrskonzeption würen die Beiträge der fast 700 Anwohner beim anstehenden Staßenausbau geringfügig sinken und zugleich profitieren wir alle endlich von einer annehmbaren Verbindung in unser Ortszentrum.
Das auch deshalb, weil die Unabhängigen Bürger Schöneiche die Aufnahme des Ausbaus der Brandenburgische Straße in den Haushalt der Gemeinde 2018 erreichen konnten, was sie schon seit gefordert hatten!
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