Bürgerbegehren „Gerechter Straßenausbau“ – Ausbau von Anliegerstraßen nur noch bei Zustimmung einer demokratischen Mehrheit der Anlieger startet

Die Gemeindevertretung hat am (12.09.18) u.a. über die Beschlussvorlage 547/2018 „Fortschreibung der Maßnahmenkonzeption unbefestigte Erschließungs-/Anliegerstraßen“ des Bürgermeisters beschlossen. Damit sollen ab 2018 und bis 2025 die noch unbefestigte Erschließungs-/Anliegerstraßen schrittweise und systematisch ausgebaut werden. Hört sich ganz gut an, wären da nicht die oftmals großen Mehrheiten der Anwohner gegen den Ausbau ihrer Straße! Denn in Umfragen der Gemeindeverwaltung selbst im Vorfeld dieser Beschlussfassung an 62 Straßen(abschnitten) gab es nur in 12 davon eine Mehrheit der Anlieger für den Ausbau!

„Dürfen wir wirklich Menschen gegen ihren Willen „zu ihrem Glück“ also einer neuen Straße vor ihrer Haustür zwingen – sogar dann wenn sie dafür zwischen 5.000 und 10.000 € (ja nach Grundstücksgröße) zwangsweise zahlen müssen?“ so Philip Zeschmann, Fraktionsvorsitzender BBS/UBS fragend an die anderen Gemeindevertreter gerichtet. Er bat sogar darum darüber nachzudenken, ob darüber hinaus eine mehrheitliche Zustimmung von beispielsweise 50,1% für einen solchen Zwang reichen könnte und ob hier nicht vielleicht auch einen Zweidrittelmehrheit erforderlich sei, wie es in Fürstenwalde praktiziert werde. Auf diese Grundsätzliche Fragestellung was demokratisch noch vertretbar und angemessen wäre, ging jedoch kein Parteienvertreter in der Gemeindevertretung ein.

Ein Kompromissantrag der Fraktion BBS/UBS doch zuerst einmal nur eine Ausbaukonzeption mit den 12 Straßen zu beschließen, wo die Anlieger mehrheitlich für den Ausbau sind – als Reaktion auf den Einwand, dass die Verwaltung doch eine Planungsgrundlage bräuchte – wurde mit dem Argument mehrheitlich abgelehnt, dass man doch die gesamte Gemeinde im Blick haben müsse. „Merkwürdig nur, dass es hier eben gerade nicht um innerörtliche Hauptstraßen oder so genannte Sammelstraßen ging, die für die ganze Gemeinde mehr oder weniger wichtig wären, sondern dezidiert nur um Anliegerstraßen, die fast ausschließlich von diesen selbst genutzt werden“, so Zeschmann, der auch Vorsitzender der Unabhängigen Bürger Schöneiche e.V. ist.

Obwohl auch Matthias Papendieck, Fraktionsvorsitzender der SPD, noch im Finanzausschuss ausgeführt hatte, dass „politisch/demokratisch ein Ausbau gegen die Mehrheit problematisch“ sei, ignorierte der Bürgermeister (SPD) und die große Mehrheit der Parteienvertreter in der Gemeindevertretung das demokratische Votum der Anlieger, gegen den Ausbau ihrer Straßen und beschlossen mehrheitlich die Ausbaukonzeption „unbefestigte Erschließungs-/Anliegerstraßen“ über deren Köpfe hinweg – bei geschlossener Ablehnung durch die Fraktion BBS/UBS und drei Enthaltungen aus der Linksfraktion.

Als Reaktion auf dieses demokratische Mehrheiten missachtende Verhalten der Parteienvertreter in der Gemeindevertretung und vorne weg des Bürgermeisters wird demnächst das Bürgerbegehren „Gerechter Straßenausbau“ – Ausbau von Anliegerstraßen nur noch bei Zustimmung einer demokratischen Mehrheit der Anlieger starten.

„Dann haben alle Schöneiche die Gelegenheit kund zu tun, ob sie gegen ihren Willen gezwungen werden wollen dass die Straße vor ihrer Tür auf ihre Kosten ausgebaut werden soll – heute und in Zukunft, oder ob auch in Schöneiche demokratische Mehrheiten geachtet werden.“ so Zeschmann zum Start des Bürgerbegehrens. „Das „Bernauer Modell“ hat es bereist vor Jahren vorgemacht! Dort haben die Bürger mit mehr als 90% Zustimmung für einen selbstbestimmten, gerechten Straßenausbau gestimmt und dies auch per Bürgerentscheid durchgesetzt.“

Der bereits für letzte Woche geplante Beginn der Unterschriftensammlung verschiebt sich, weil nach der neuen gesetzlichen Grundlage und nach dem Rundschreiben des MIK vom 3. August 2018 jedem Bürgerbegehren eine amtliche Kostenschätzung der Verwaltung beizufügen ist. „Der Ball liegt jetzt also bei der Gemeindeverwaltung ob und wie lange sie die demokratische Beteiligung unserer Bürger hinauszögert um eine „amtliche Kostenschätzung“ beizufügen, die aus unserer Sicht hier ohnehin nicht erforderlich ist, weil ein Erfolg des Bürgerbegehrens oder eines sich ggf. anschließenden -entscheids ja durch weniger Anliegerstraßenausbau zu Kosteneinsparungen bei der Gemeinde und den Bürger führen würde.“ so Zeschmann abschließend.

Ihre parteiunabhängigen Bürgervertreter