Nach der Straßenbaubeitragssatzung soll auch die Erschließungsbeitragsatzung maximal anliegerfeindlich bleiben

Die parteiunabhängigen Bürgervertreter von den Unabhängigen Bürger Schöneiche und dem BürgerBündnis Schöneiche hatten bereits vor rund einem Jahr über ihre gemeinsame Fraktion in der Gemeindevertretung versucht die Belastung der Anlieger bei einem Ausbau bzw. einer Sanierung ihrer Straße auf das rechtlich gerade noch zulässige Maß mit der Beschlussvorlage 503/2018 „Änderungen der Straßenbaubeitragssatzung“ zu reduzieren und damit dem guten Beispiel unseres Nachbarn in Erkner zu folgen. Das wurde ebenso in Bausch und Bogen abgelehnt wie eine angemessene Entlastung von Besitzern von Eckgründstücken bei einem Ausbau der zweiten anliegenden Straße. Warum wir es nicht auch so halten können wir unsere Nachbarn und viele andere Städte und Gemeinden in Brandenburg wurde nicht beantwortet.

Nun nach dem Erfolg der landesweiten Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen!“ der Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen / Freie Wähler als Dachverband von nunmehr 140 parteiunabhängigen kommunalen Wählergruppen, den auch die Unabhängigen Bürger Schöneiche und dem BürgerBündnis Schöneiche massiv mit Unterschriftensammlungen von Oktober bis Dezember 2018 unterstützt und damit einen deutlichen Beitrag zum Erfolg von 108.333 Unterschriften landesweit geleistet hatten, stand es an auch den vielen Anwohnern von Sandstraßen zu helfen, die nach dem mehrheitlichen Beschluss der Parteienvertreter und des Bürgermeisters ab sofort und in den nächsten Jahren schrittweise mit dem Ausbau ihrer Straßen zumeist gegen ihren Willen zu rechnen haben.

Da der erstmalige Ausbau einer Straße unter das Erschließungsbeitragsrecht fällt und das Bundesrecht ist, können wir hier auch über erzwungene Änderungen der brandenburgischen Landesgesetze nichts tun. Daher hatten wir bereits direkt nach dem Beschluss der Parteienvertreter und des Bürgermeisters über das „Ausbauprogramm für Sandstraßen“ in der Gemeindevertretung Ende September 2018 zumeist gegen den Willen der Anlieger unserer Bürgerbegehren „Gerechter Straßenausbau – Ausbau von Anliegerstraßen nur noch bei Zustimmung einer demokratischen Mehrheit der Anlieger“ gestartet, denn nur bei einem Erfolg und einer Annahme durch die Gemeindevertretung dürfen Sie als Anlieger zukünftig mehrheitlich selbst entscheiden, ob sie ihre Anliegerstraße überhaupt haben und dafür 90 % der Kosten bezahlen wollen. Derzeit interessiert Ihre Ansicht (in 50 von 62 Straßen waren die von der Gemeinde befragten Anlieger dagegen!) zu dieser Frage nämlich leider keinen der Parteienverteter in der GV und schon gar nicht den Bürgermeister. Das wollen wir mit dem Bürgerbegehren gemeinsam mit Ihnen ändern!

Zusätzlich haben wir für Sie mit der Beschlussvorlage 633/2018 „Bürgerfreundliche Gestaltung unserer Erschließungsbeitragssatzung im Rahmen des rechtlich möglichen“ noch einen Vorschlag in die GV eingebracht wenigstens den Prozentsatz der durch die Anlieger zu tragenden Baukosten etwas abzusenken. Leider stößt auch das auf breite Ablehung bei den Parteienverteter in der Gemeindevertretung und dem Bürgermeister. Sie bleiben weiterhin hart wie Granit – zumindest wenn es um die Belange von uns Bürgern und in diesem Fall der vielen direkten Anliegern von Straßen geht!

Helfen Sie durch eine Wahl von mehr parteiunabhängigen Bürgern in die Gemeindevertretung am 26.05.19 mit, dass soetwas in Zukunft auch in Schöneiche nicht mehr möglich sein wird!

Es gibt eine vernünftige Alternative – UBS/BBS!