Das Bürgerbegehren „Gerechter Straßenausbau“ – Ausbau von Anliegerstraßen nur noch bei Zustimmung einer demokratischen Mehrheit der Anlieger der Unabhängigen Bürger Schöneiche wurde am 29.08.19 eingereicht

„Nachdem es uns mit 108.333 Unterschriften für unsere Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen!“ (gesammelt in nur zwei Monaten von Oktober bis Dezember 2018) seit Januar gelungen ist massiven Druck gegen die bürger- und anliegerfeindlichen Straßenausbaubeiträge zu machen und der Landtag Brandenburg diese am Ende angenommen hat und diese Straßenausbaubeiträge auch im Land Brandenburg abgeschafft hat, dreht sich die Diskussion jetzt um das nächste bürger- und anliegerfeindliche Ärgernis, dass Menschen, die in so genannten Sandstraßen vielfach seit Jahrzehnten Wohnen, zu Erschließungsbeiträgen in Höhe von 90 % der Ausbaukosten herangezogen werden, obwohl diese Beiträge auf bundesrechtlicher Grundlage eigentlich nur für die Erschließung von Neubaugebieten „auf der grünen Wiese“ gedacht waren.“ so Dr. Philip Zeschmann, Direktkandidat der Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen / Freie Wähler für den Landtag Brandenburg im Wahlkreis 31, Fraktionsvorsitzender der Unabhängigen Bürgern Schöneiche und Initiator des Bürgerbegehren „Gerechter Straßenausbau“ in Schöneiche.

Was kann man hier tun?

  1. Schritt für einen fairen Umgang mit den Anwohnern unserer Sandstraßen
  2. Schritt: Einführung des Bernauer Modells

Genau hier setzt das bereits Ende September 2018 gestartete Bürgerbegehren „Gerechter Straßenausbau“ – Ausbau von Anliegerstraßen nur noch bei Zustimmung einer demokratischen Mehrheit der Anlieger (Schritt 1) der Unabhängigen Bürgern Schöneiche an, dass Bürgern und Anliegern wenigstens ein mehrheitliches Selbstbestimmungsrecht für ihre Anliegerstraße garantieren soll, da deren Ausbau nach Erschließungsbeitragsrecht zu 90 % von den Anliegern bezahlt werden muss.

Allerdings müsste zuerst geprüft werden, ob es sich überhaupt um eine Erschließung handelt, was in den meisten Fällen der Schöneicher Sandstraßen mehr als fragwürdig ist. Zahlreiche Urteile zu diesem Thema sagen aus, dass es ein Irrglaube vieler Städte und Gemeinden ist anzunehmen, erst wenn ein Straßenausbau nach den heutigen Standards erfolge, gelte die Straße als erschlossen. Erschlossen ist sie diesen Urteilen zufolge schon durch das Anliegen der Versorgungsträger, der Beleuchtung und durch die dauerhafte Erreichbarkeit der Grundstücke!

Schritt 2 ist die Einführung des „Bernauer Modells“ auch in Schöneiche. Das haben die Unabhängigen Bürger Schöneiche für die erste Sitzungsrunde der Gemeindevertretung im September zusammen mit Partnern beantragt.

Dabei wird unter der Überschrift „erweiterte Instandhaltung“ von der Stadt/Gemeinde einfach eine Dicke Bitumenschicht auf die zuvor verfestigten Sandstraßen aufgetragen – ohne Regenentwässerung, Bordsteine oder gar Bürgersteige. Da es sich um „Instandhaltung“ handelt, kostet das die Anlieger nichts und kann trotzdem viele Jahrzehnte halten, wie bspw. Die Berliner Straße zeigt. Aber auch wenn die Anlieger die Kosten dafür zahlen müssten wären es gerade mal rund ein Zehntel der für den grundhaften Ausbau nach Erschließungsbeitragsrecht fälligen Beträge.

„Wir Bürger und Anlieger in den Straßen müssen einfach das Wahlrecht haben. Wollen wir unsere Straße haben oder nicht und in welcher Qualität und zu welchen Kosten wollen wir sie haben! so Zeschmann abschließend.

Ihre parteiunabhängigen Bürgervertreter von den Unabhängigen Bürgern Schöneiche