Änderungsantrag zur Nr. 012/2019
  öffentlich X
  nicht öffentlich

eingereicht durch:     Fraktionen UBS

 Beratungsfolge:

  Sitzungs-

datum

Vertreter Abstimmungsergebnis
    gew. anw. ja nein enth. *bef.
Gemeindevertretung 25.09.19            
Hauptausschuss 17.09.19            
KUV 09.09.19            
BSA 10.09.19            
WLA              
OEA 12.09.19            
FWA 16.09.19            

 

Betreff: Vorbereitung Bebauungsplan 25/19 Weiterführende Schule

 Beschlusstext: 

1. Die Gemeindevertretung begrüßt den Beschluss des Kreistages Oder-Spree vom 3. April 2019 mit dem eine weiterführende Schule entwickelt und gebaut werden muss.

2. Als Standort für eine weiterführende Schule legt die Gemeindevertretung die Flächen nördlich der Kalkberger Straße zwischen dem östlichen Ortsausgang und dem Beginn von „Neu-Gratzwalde“ fest.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Umsetzbarkeit dieses Standortes mit dem Landkreis als potenziellem zukünftigen Schulträger, den Eigentümern sowie den Planungsbehörden abzustimmen und die Ergebnisse anschließend der Gemeindevertretung zur weiteren Beschlussfassung bis spätestens zur letzten Sitzungsrunde 2019 vorzulegen.

4. Ein entsprechender Bebauungsplan für diese Flächen soll mit dem Planungsziel der Entwicklung einer Gemeindebedarfsfläche für eine weiterführende Schule einschließlich einer Dreifeldsporthalle und des dazu erforderlichen Außensportplatzes aufgestellt werden. 

Sachverhalt: 

Der bisher angedachte Standort an der Ulmer Straße ist langfristig nicht tragfähig, da er weder die ausreichenden Flächenpotentiale für die Entwicklung eines Schulcampus inkl. Dreifeldsporthalle und Sportplatz bietet noch ausreichend Abstand zu bewohnten oder in naher Zukunft zu bebauender Flächen aufweist und damit Dauerkonflikte mit den Anwohnern vorprogrammiert sind.

Bereits heute werden die auf veralteten Prognosezahlen des Landesamtes für Statistik beruhenden Planzahlen des Schulamtes bezüglich der Entwicklung der Kinderzahlen in unserer Gemeinde und dan Nachbargemeinden übertroffen. Bei Anhaltend hohem Zuzug (aktuell rund 70 Bürger pro Quartal allein nach Schöneiche) ist es absehbar, dass eine neue weiterfphrende Schule bei voraussichtlicher Eröffnung in spätestens 5 Jahren mit eine absehbaren Einwohnerzahl von dann rund 14.500 bereits zu klein sein wird (BER-Problem!). Daher musse in Standort gewähl werden, der auch diesem absehbaren und zukünftigen Wachstum eines Schulstandortes gewachsen ist und die Flächenpotentiale für Erweiterungsbauten, weitere Sporthallen kapazitäten und weiter (Sport-)Aussenflächen mitbringt. Denn ein neuer Schulstandort wird nicht für fünf oder zehn Jahre geplant und eingereichtet, sondern eher für 50 oder gar 100 Jahre. Das ist bei der entsprechenden Entscheidungsfindung zu beachten und die große Verantwortung der aktullen Gemeindevertreter.

Hinzu kommt eine in keiner Weise gegebene Erreichbarkeit der bisher angedachten Flächen, da alle Zuwegungen über „Sandstraßen“ erfolgen. Ein für eine weiterführende Schule ausreichender Ausbau aller Zuwegungen würde entweder die Gemeindekasse über Gebühr belasten oder den jetztigen und zukünftigen Anliegern dieser jetzigen und zukünftigen Bauflächen über das Erschließungsbeitragsrecht ungerechtfertigter Weise zu geschoben werden. Dies stellte jedoch eine unverhältnismäßge und nicht gerechtfertigte Belastung der Anwohner dieser Sandstraßen dar, da ausreichende Zuwegungen zu einer öffentlichen weiterführenden Schule selbstverständlich der Allgemeinheit obliegen (denn für den Schulstandort soll ja auch eine „Gemeinsbedarfsfläche“ ausgewiesen werden).

All diesen Anforderungen werden allein die Flächen nördlich der Kalkberger Straße zwischen dem östlichen Ortsausgang und dem Beginn von „Neu-Gratzwalde“ gerecht, da neben ausrechender Flächenreserven inkl. Abstandsflächen zur Wohnbebauung auch die verkehrliche Erreichbarkeit in geradezu optimaler Weise gesichert ist. Die Flächen liegen an an einer Landesstraße, mit Straßenbahn und Radweg.

 

Schöneiche bei Berlin, 09.09.2019

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