Nachdem es mit der Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen!“ der Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen / Freie Wähler gelungen ist Straßenausbaubeiträge auch im Land Brandenburg abzuschaffen, steht nun noch eine Lösung für die so genannten Sandstraßen dringend an, um eine extreme Ungleichbehandlung der jeweiligen Anwohnergruppen zu verhindern

Dazu haben die Unabhängigen Bürger Schöneiche als eine der 150 parteiunabhängigen Wählergruppen unter dem Dach der Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen / Freie Wähler neben der Einreichung des Bürgerbegehrens „Gerechter Straßenausbau“ – Ausbau von Anliegerstraßen nur noch bei Zustimmung einer demokratischen Mehrheit der Anlieger mit rund 1250 Unterschriften (wie berichtet) zusammen mit anderen Mitstreitern in die aktuelle Sitzungsrunde der Gemeindevertretung die Beschlussvorlage Anpassung Straßenausbaukonzeption für unbefestigte Sandstraßen und Einführung des Modells der erweiterten Instandsetzung“ eingebracht. Sie verfolgt das Ziel die vielen bereits zumeist seit Jahrzehnten erschlossenen Sandstraßen kostenfrei oder sehr kostengünstig für die Anlieger in Stand zu setzen, damit diese Straßen 29 Jahre nach der Wende nun endlich auch zügig ausgebaut werden aber zugleich die Anwohner nicht mit absurd hohen Kosten für eine „Ersterschließung“ belastet werden – denn letztere liegt ja längst vor.

Bei der so genannte „erweiterten Instandsetzung“ – auch als „Bernauer Modells“ bekannt – wird einfach eine Dicke Bitumenschicht auf die zuvor verfestigten Sandstraßen aufgetragen – ohne Regenentwässerung, Bordsteine oder gar Bürgersteige. Da es sich um „Instandhaltung“ handelt, kostet das die Anlieger nichts und kann trotzdem viele Jahrzehnte halten, wie bspw. die Berliner Straße zeigt. Aber auch wenn die Anlieger die Kosten dafür zahlen müssten wären es gerade mal rund ein Zehntel der für den grundhaften Ausbau nach Erschließungsbeitragsrecht fälligen Beträge.

„Wir Bürger und Anlieger in den Straßen müssen einfach das Wahlrecht haben. Wollen wir unsere Straße haben oder nicht und in welcher Qualität und zu welchen Kosten wollen wir sie haben! so Dr. Philip Zeschmann, Fraktionsvorsitzender der Unabhängigen Bürgern Schöneiche in der Gemeindevertretung und Initiator des Bürgerbegehren „Gerechter Straßenausbau“ in Schöneiche sowie am 1. September für die Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen / Freie Wähler in den Landtag gewählter neuer Landtagsabgeordneter dazu. „Nach den Anliegern in auszubauenden Straßen lassen wir die Anlieger in den Sandstraßen nicht im Regen stehen!“

Um das auch auf Landesebene sicher zu stellen haben wir darüber hinaus auch nachfolgenden Antrag zur Erhebung der Erschließungsbeiträge im Land Brandenburg in die Gemeindevertretung eingebacht:

„Die Gemeindevertretung Schöneiche fordert den neu zu wählenden Landtag auf, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Erschließungsbeitragsrecht (§§ 127 bis 135 des Baugesetzbuches) in die Gesetzgebungskompetenz des Landes zu übertragen. Ziel muss es sein, dass für Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen, die vor dem 3. Oktober 1990

  1. hergestellt oder
  2. für Verkehrszwecke genutzt

wurden, keine Erschließungsbeiträge erhoben werden dürfen. Die Ausfinanzierung ist, wie bei der Gesetzesänderung im KAG, pauschal durch das Land an die Kommunen zu erstatten.“

„Natürlich werden wir von den Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen / Freie Wähler mit unserer neuen Fraktion auch im Landtag dafür engagieren, dass das Erschließungsbeitragsrecht (§§ 127 bis 135 des Baugesetzbuches) in die Gesetzgebungskompetenz des Landes zu übernommen und derart geregelt wird, dass für Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen, die bereits vor dem 3. Oktober 1990 hergestellt oder für Verkehrszwecke genutzt wurden, auch bei einem grundhaften Ausbau keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden dürfen. Denn die Erschließung besteht ja in der Regel bereits seit Jahrzehnten“, so Zeschmann dazu abschließend.

Ihre parteiunabhängigen Bürgervertreter von den Unabhängigen Bürgern Schöneiche