Gemeindevertretung beschließt nach rund eineinhalb Jahren Streit endlich ein Wahlrecht beim Straßenausbau für die Anlieger der „Sandstraßen“ und damit die „erweiterte Instandhaltung“ als kostenfreie Auswahloption
Nachdem es mit der Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen!“ der Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen / Freie Wähler gelungen ist Straßenausbaubeiträge auch im Land Brandenburg abzuschaffen, gibt nun endlich auch eine Lösung für die so genannten Sandstraßen, um eine extreme Ungleichbehandlung der jeweiligen Anwohnergruppen zu verhindern.
Nach jahrelangem Streit, einen Bürgerbegehren für die Einführung einer demokratischen Entscheidung zum Straßenausbau durch die jeweiligen Anlieger und heftigstem Widerstand des Bürgermeisters gegen die Einführung der „erweiterten Instandsetzung“ – auch als „Bernauer Modells“ bekannt – über die Verschleppung der Einholung von Informationen in Bernau bis hin zu einer Bonbons (im Rheinland würde man sagen Kamelle) und Sand in die Augen streuenden Bauernfänger-Beschlussvorlage, ist es endlich geschafft: In namentlicher Abstimmung votierten 12 Gemeindevertreter für die Beschlussvorlage vom Initiator derselben, Dr. Philip Zeschmann, UBS, von der Fraktion BBS/FDP/Schön und der Linken ohne Ausnahme für die Einführung des Wahlrechts beim Straßenausbau für die Anlieger der „Sandstraßen“ und damit die „erweiterte Instandhaltung“ als kostenfreie Auswahloption.
„Einer der leider bisher seltenen Fälle, dass die Gemeindevertretung einer bürgerfreundlichen Problemlösung den Weg bereiten konnte. Gegen den heftigen Widerstand des Bürgermeisters, der damit die Linie der letzten über 20 Jahre – immer nur nach wegen zu suchen, warum etwas Vorteilhaftes für uns Bürger nicht geht – treu blieb. Das ist der Beginn eines epochaler Wandels in Schöneiche. Wir gehen davon aus, dass das erst der Anfang für eine grundsätzlich andere Politik in Schöneiche ist. Endlich wird unsere Kommunalpolitik eine für uns Bürger und sucht nach Wegen bürgerfreundliche und pragmatische Lösungen umzusetzen! Dafür Kämpfen wir von den Unabhängigen Bürgern Schöneiche schon seit mindestens 11 Jahren!“ so Philip Zeschmann, Vorsitzender der Unabhängigen Bürgern Schöneiche e.V.
Bei der „erweiterten Instandsetzung“ – auch als „Bernauer Modells“ bekannt – wird einfach eine Dicke Bitumenschicht auf die zuvor verfestigten Sandstraßen aufgetragen – ohne Regenentwässerung, Bordsteine oder gar Bürgersteige. Da es sich um „Instandhaltung“ handelt, kostet das die Anlieger nichts und kann trotzdem viele Jahrzehnte halten, wie bspw. die Berliner Straße zeigt. Aber auch wenn die Anlieger die Kosten dafür zahlen müssten wären es gerade mal rund ein Zehntel der für den grundhaften Ausbau nach Erschließungsbeitragsrecht fälligen Beträge.
„Wir Bürger und Anlieger in den Straßen haben jetzt das Wahlrecht. Wollen wir unsere Straße haben oder nicht und in welcher Qualität und zu welchen Kosten wollen wir sie haben! so Dr. Philip Zeschmann, Fraktionsvorsitzender der Unabhängigen Bürgern Schöneiche in der Gemeindevertretung und Initiator des Bürgerbegehren „Gerechter Straßenausbau“ in Schöneiche sowie am 1. September für die Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen / Freie Wähler in den Landtag gewählter neuer Landtagsabgeordneter dazu. „Nach den Anliegern in auszubauenden Straßen lassen wir auch die Anlieger in den Sandstraßen nicht im Regen stehen!“
Um das auch auf Landesebene sicher zu stellen, haben wir darüber hinaus auch nachfolgenden Antrag zur Erhebung der Erschließungsbeiträge im Land Brandenburg in die Gemeindevertretung eingebacht:
„Die Gemeindevertretung Schöneiche fordert den neu zu wählenden Landtag auf, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Erschließungsbeitragsrecht (§§ 127 bis 135 des Baugesetzbuches) in die Gesetzgebungskompetenz des Landes zu übertragen. Ziel muss es sein, dass für Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen, die vor dem 3. Oktober 1990
- hergestellt oder
- für Verkehrszwecke genutzt
wurden, keine Erschließungsbeiträge erhoben werden dürfen. Die Ausfinanzierung ist, wie bei der Gesetzesänderung im KAG, pauschal durch das Land an die Kommunen zu erstatten.“
„Natürlich werden wir von den Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen / Freie Wähler mit unserer neuen Fraktion auch im Landtag dafür engagieren, dass das Erschließungsbeitragsrecht (§§ 127 bis 135 des Baugesetzbuches) in die Gesetzgebungskompetenz des Landes zu übernommen und derart geregelt wird, dass für Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen, die bereits vor dem 3. Oktober 1990 hergestellt oder für Verkehrszwecke genutzt wurden, auch bei einem grundhaften Ausbau keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden dürfen. Denn die Erschließung besteht ja in der Regel bereits seit Jahrzehnten“, so Zeschmann dazu abschließend.
Ihre parteiunabhängigen Bürgervertreter von den Unabhängigen Bürgern Schöneiche
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