Antrag Nr.  
  öffentlich X
  nicht öffentlich

 

eingereicht durch:     Fraktionen BBS/FDP/SCHÖN, DIE LINKE und UBS

 Beratungsfolge:

  Sitzungs-

datum

Vertreter Abstimmungsergebnis
gew. anw. ja nein enth. *bef.
Gemeindevertretung   23          

 Betreff: Erschließung und Instandsetzung von „Sandstraßen“

 Beschlusstext: 

1.    Die Gemeindevertretung beschließt, das Instrument der erweiterten Instandsetzung von unbefestigten Anliegerstraßen (sog. „Bernauer Modell“ oder Tränkdeckenverfahren) in der Gemeinde Schöneiche bei Berlin einzuführen. Der Bürgermeister wird beauftragt, entsprechende Verfahrensstandards zu erarbeiten und der Gemeindevertretung bis zur nächsten Sitzungsrunde 2019 zur Beschlussfassung vorzulegen.

2.    Die Gemeindevertretung beschließt, die „Maßnahmenkonzeption für unbefestigte Erschließungs-/Anliegerstraßen“ (zuletzt angepasst durch Beschluss Nr. 6./2018/490) zu ändern. Es sind alle Straßen, in denen im Zuge einer Anliegerbefragung nicht mindestens 50% Zustimmungsquote für eine Erschließungsmaßnahme vorlagen, aus der weiteren Umsetzungsplanung herauszulösen. Die betreffenden Anliegerstraßen sind stattdessen auf die Eignung zur Instandsetzung nach dem „Bernauer Modell“/Tränkdeckenverfahren zu prüfen. Ist diese möglich, erfolgt die Befestigung  auf diese Weise.

3.    Erfolgt eine Befestigung bei mehrheitlicher Zustimmung der Anlieger dazu im beitragspflichtigen Erschließungsverfahren, ist der Ausbaustandard so gering wie möglich zu halten, soll jedoch den jeweiligen Verkehrserfordernissen entsprechen.

4.    Für die in der Regel nach Baubeginn einer Erschließungsmaßnahme versendeten Vorausleistungsbescheide kann jeder Beitragspflichtige auf Antrag zinslose Ratenzahlung für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren in Anspruch nehmen.

5.    Bei noch erforderlichen Stundungen/Ratenzahlungen bei den endgültigen Beitragsbescheiden für Erschließungsmaßnahmen soll die Gemeindeverwaltung alle Ermessensspielräume ausschöpfen, um die Zinsbelastung von Beitragspflichtigen, die nicht in der Lage sind, die Restsumme sofort aufzubringen, gering zu halten.

6.    Nachgewiesene Pflastergeldzahlungen aus der Zeit vor 1945 werden bei Erschließungsmaßnahmen auf Antrag zu einem Umrechnungskurs von 1 Reichsmark = 0,255 Euro beitragsmindernd angerechnet.

7.    Die Gemeindevertretung beschließt, den Anteil der Gemeinde an den Kosten für Erschließungsmaßnahmen auf 20 vom Hundert zu erhöhen, sofern es sich um Anliegerstraßen mit bestehender Wohnbebauung handelt. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Anpassung der Erschließungsbeitragssatzung zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur letzten Sitzungsrunde 2019 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 Sachverhalt: 

In der laufenden Sitzungsrunde der Gemeindevertretung wurde bereits intensiv über den künftigen Umgang mit der Befestigung verbliebener „Sandstraßen“ diskutiert. Dazu liegen eine Beschlussvorlage des Bürgermeisters (BV 032/2019), ein Antrag der Fraktionen BBS/FDP/SCHÖN, Die Linke, UBS sowie ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor. Alle Antragstellenden eint das Ziel, die Kosten für Anlieger bei Erschließungs- bzw. Befestigungs-/Instandsetzungsmaßnahmen zu minimieren. Der vorliegende Beschlusstext stellt den Versuch dar, die zentralen Forderungen aller Anträge miteinander zu kombinieren.

 

Schöneiche bei Berlin, 17.09.2019

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Martin Berlin, Fraktionsvorsitzender BBS/FDP/SCHÖN

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Fritz R. Viertel, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE

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Dr. Philip Zeschmann, Fraktionsvorsitzender UBS