Nach rund sechs Jahren gelingt es im dritten Anlauf endlich die Vorfestlegungen von anstehenden Ausschreibungen seitens des Bürgermeisters einer Kontrolle zu unterziehen.

Seit rund sechs Jahren gab es immer wieder Vorstöße aus der Gemeindevertretung heraus – und hier vor allem durch Dr. Philip Zeschmann (UBS) – Einblick in und Kontrolle über die Vorfestlegungen von anstehenden Ausschreibungen seitens der Verwaltung zu gewinnen. So wäre es nicht mehr die übliche Praxis, dass die Gemeindevertretung oftmals von neuen Vorhaben oder gar Planungen zu vollkommenen neuen Themen überrascht würde.

„Es war schon immer wieder spannend was uns der Bürgermeister diese Mal auftischen würde.“ So Zeschmann dazu. „Leider führte das des Öfteren dazu, dass gar nicht mehr über das „Ob“ eines neuen Vorhabens diskutiert wurde, sondern nur noch darüber gestritten wurde, welche der vorgelegten Planungsvarianten umgesetzt werden sollte. Damit wurde die politische Entscheidungshoheit der Gemeindevertretung durch den damaligen Bürgermeister systematisch ausgehebelt. Das hat nun endlich ein Ende!“ freuen sich Philip Zeschmann und die Unabhängigen Bürger Schöneiche. Wurde doch auf Betreiben der UBS beschlossen, dass:

„Ausschreibungen für gemeindliche Bauvorhaben mit einem Ausführungsvolumen von über 100.000,00 € sind der Gemeindevertretung vor Veröffentlichung in ihren Fachausschüssen zur Kenntnis zu geben. Diese sind dort hinsichtlich der Ausführung zu beraten und festzulegen. Diese Grundsatzentscheidung bildet die Grundlage für die Beauftragung von Leistungen durch Planungs- und Ingenieurbüros.“

Zudem hat es in den letzten Jahren mehrfach die Situation gegeben, dass den Gemeindevertretern Planungen oder Varianten von Planungen vorgelegt wurden, die der Gemeindevertretung vorab in keiner Weise bekannt waren und so gar nicht gewollt wurden oder die andere sinnvolle und kostengünstige Möglichkeiten außer Acht gelassen haben. „Diese unglückliche Situation entstand dadurch, dass wir Gemeindevertreter die Inhalte von Ausschreibungen vorab nie zu Gesicht bekommen haben und demnach auch keinen Einfluss darauf nehmen konnten. Das führte oft zu heftigen und zeitintensiven zusätzlichen Diskussionen, vielfachen Nacharbeiten und entsprechenden Neubeauftragungen, mehr Aufwand und zeitlichen Verzögerungen.“ so Zeschmann weiter zu den Hintergründen.

Da mit der Gestaltung von Ausschreibungsbedingungen bzw. der Leistungsverzeichnisse wesentliche Vorfestlegungen bezüglich eines jeden anzugehenden Projekts getroffen werden, können nun endlich grundlegende Inhalte – wie beispielsweise gewünschte Varianten – vorab von der Gemeindevertretung festgelegt werden. Die Verwaltung präzisiert diese dann soweit, dass eine Ausschreibung erfolgen kann.

Mit einer frühzeitigen Abstimmung der Ausschreibungsbedingungen wird somit sichergestellt, dass die demokratisch gewählten Gemeindevertreter diese grundsätzlichen Weichenstellungen auch vornehmen können und zugleich frühzeitig – also vor der Veröffentlichung einer Ausschreibung oder gar der Präsentation der Ergebnisse der Ausschreibung – beteiligt werden.

Ihre parteiunabhängigen Bürgervertreter von den Unabhängigen Bürgern Schöneiche, 15.02.2020