Nach mindestens sieben Jahren zähen Ringens und immer wieder vorgetragener Anläufe wahre Bürgerbeteiligung in Schöneiche einzuführen, die über Einwohnerversammlungen unter der Leitung des Bürgermeisters und Pressemitteilungen hinaus gehen, ist dies am Mittwoch Abend (12.08.20) auf einer Sondersitzung der Gemeindevertretung auf Antrag der Unabhängigen Bürger Schöneiche (UBS) im Verbund mit dem BürgerBündnis Schöneiche (BBS), der Schöneicher Liste und der Linken – nach einer vorausgehenden Beanstandung durch den Bürgermeister – endlich gelungen.

Vorausgegangen war eine intensive Verständigung und Abstimmung über einzuführende neue Beteiligungsinstrumente und deren konkrete Ausgestaltung sowie Beschreibung für eine Überarbeitung und Ergänzung der Einwohnerbeteiligungssatzung (EbetS) zwischen den drei beteiligten Fraktionen seit August 2019. Dabei konnte jedoch auf verschiedenen Anträgen zu unterschiedlichen Beteiligungsinstrumenten der UBS und der Linken aus den letzten Jahren aufgebaut werden.

So werden eine

– Frühzeitige Beteiligung bei Planungsverfahren (EbetS § 6)

– Gemeindeforum (EbetS §7)

– Bürgerhaushalt (EbetS §8)

gänzlich neu eingeführt und sowie die Voraussetzungen und Bedingungen zur Durchführung von Einwohnerversammlungen, Einwohnerbefragungen/Einwohnerumfragen und der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen deutlich verbessert. Das heißt sie können leichter genutzt werden, mehr bewirken und neben dem Bürgermeister sind auch die Fraktionen der Gemeindevertretung zu beteiligen und können den Bprgern Rede und Antwort stehen.

Die frühzeitige Beteiligung bei Planungsverfahren wie dem Straßenausbau soll oder anderen großen Neubauten soll sicher stellen, dass die Bürger so früh wie möglich informiert und auch in den weiteren Gestaltungs- und Entscheidungsfindungsprozess eingebunden werden.

Das Gemeindeforum soll regelmäßig einen themenoffenen Austausch zwischen der Einwohnerschaft und ihren gewählten Gemeindevertreter/innen ohne das ansonsten übliche Corsett einer Tagesordnung und von Redebeschränkungen eröffnen. Dazu soll der Vorsitzende der Gemeindevertretung mindestens zweimal pro Jahr öffentlich die Einwohnerschaft, die Fraktionen in der Gemeindevertretung sowie die/den Bürgermeister/in einladen.

Beim Bürgerhaushalt, den es aufgrund einer Einzelbeschlussfassung schon seit vielen Jahren auf Initiative des Gemeindevertreters Dr. Philip Zeschmann und der Fraktion die Linke gibt, wurde nunmehr zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, das der Einwohnerschaft im Rahmen des Bürgerhaushaltes geplante Investitionsvorhaben der Gemeinde zur Abstimmung/Priorisierung vorgelegt werden. Denn bisher konnten nur Vorschläge für die Verwendung des sehr bescheidenen eigenen Budgets für den Bürgerhaushalt eingereicht werden über die dann nach einer Vorauswahl abgestimmter werden kann. Zudem wurde der Bürgerhaushalt erstmals in die Einwohnerbeteiligungssatzung aufgenommen und damit zu einem dauerhaften Instrument der Bürgerbeteiligung.