Nothilfen des Landes für unsere Selbständigen und kleinen Unternehmen, die Eltern von Kita- und Schulkindern sowie um die Handlungsfähigkeit der Kommunen bei wegbrechenden Steuereinnahmen sicher zu stellen

Ein Programm zur kurzfristigen Sicherung der Liquidität unserer Selbständigen und kleinen Unternehmen namens „Soforthilfe Corona“ gibt es für Brandenburg auf Betreiben und auf Vorschlag der Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen / Freie Wähler bereits seit dem 25.03.20. So können seitdem bereits Soloselbständige und kleinen Unternehmen über die ILB mit relativ geringem Aufwand Anträge auf die Soforthilfe stellen (Vgl. https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/).

Auch eine Freistellung der Eltern von den Elternbeiträgen für Kita und Hort haben wir bereits vor rund zwei Wochen aus Landesebene auf den Weg gebracht.

Was – allein aufgrund des Desinteresses der Landesregierung – noch aussteht ist ein „Kommunaler Rettungsschirm“ zum Auffangen der Einnahmeausfälle durch wegbrechende Steuereinnahmen in den kommunalen Haushalten. Dies hatten wir von BVB / Freie Wähler bereits in der Sondersitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen des Landtags am 30.03.20 und auf unserer Pressekonferenz am 31.03.20 gefordert (vgl. https://www.youtube.com/watch?v=hD5ED9Wlo_c&feature=youtu.be ab Minute 7:18).

Leider hat sich die Landesregierung und die sie tragende Regierungskoalition aus SPD, CDU und Grünen geweigert im Rahmen der Notkreditaufnahme wegen der Coronakrise und der damit verbundenen Verabschiedung des Nachtragshaushalts des Landes auf der Notsitzung des Landtags am 01.04.20 auch unseren Kommunen im ganzen Land zu helfen (vgl. https://www.rbb-online.de/imparlament/brandenburg/2020/1–april-2020/1__april_2020_-_11__Sitzung_des_Brandenburger_Landtags1/philip-zeschmann–bvb-freie-waehler—top3.html; sowie https://www.rbb-online.de/imparlament/brandenburg/2020/1–april-2020/1__april_2020_-_11__Sitzung_des_Brandenburger_Landtags1/ki-steeven-bretz–cdu–vs–philip-zeschmann.html).

Nunmehr befindet sich zu diesem Thema ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen Die Linke und BVB/Freie Wäher auf dem weg, der hoffentlich noch auf der Sondersitzung des Landtags am 15.04.20 behandelt wird. Siehe nachfolgende Vorabfassung:

„Der Landtag möge beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

zu prüfen, in welcher Form die Kommunen im Land Brandenburg im Zuge der Bewältigung der Corona-Krise durch den Bund oder das Land konkrete Hilfe und Unterstützung erlangen können.

Zugleich soll geprüft werden, in welchem Umfang temporär haushaltsrechtliche Regelungen geändert werden können, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen zu erhalten und sie von bürokratischem Mehraufwand zu entlasten. So sollen insbesondere die Umsetzungsmöglichkeiten zu den nachfolgende 10 Punkten geprüft werden:
1. der Verzicht auf die Verpflichtung zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltes (§ 68 Absatz 2 Kommunalverfassung) im Jahr 2020,
2. der Verzicht auf ausgeglichene Haushalte (§ 63 Absatz 4 Kommunalverfassung) im Finanzplanungszeitraum 2020 bis 2023,
3. der Verzicht auf die Einhaltung von Haushaltssicherungskonzepten (§ 63 Absatz 5 Kommunalverfassung) im Finanzplanungszeitraum 2020 bis 2023,
4. die Einbeziehung der Kommunalwirtschaft in die Hilfsprogramme des Bundes und des Landes,
5. die Wiederaufnahme und Ausweitung der kommunalen Investitionsprogramme des Landes, wobei für die Jahre 2020 und 2021 auf die Erbringung eines Eigenanteils durch die Kommunen verzichtet werden soll,
6. die Fortsetzung der Entschuldung der Kommuneninsbesondere der kreisfreien Städte unter Verzicht auf den kommunalen Eigenanteil sowie die sofortige Übernahme von 50% der Kassenkredite der Kommunen durch das Land,
7. das „Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse“ vom 15.Oktober 2018 über den 31. Dezember 2020 hinaus zu verlängern und so zu erreichen, dass verkürzte Jahresabschlüsse auch für die nachfolgenden Haushaltsjahre aufgestellt werden können,
8. wie die Förderrichtlinien für die Kommunen so vereinfacht werden können, dass ihnen Fördermittel teilweise vorab zur Verfügung gestellt werden können,
9. die Entlastung kommunale Haushalte dadurch, dass die derzeit zur Verfügung stehenden Mittel für den laufenden Verwaltungsbetrieb genutzt und Investitionen zinsgünstig kreditfinanziert werden können (ohne entsprechendes Einschreiten der Kommunalaufsichten),
10. die Sicherung der Finanzkraft der Kommunen mindestens auf dem Verbundmassenniveau von 2019 durch eine vollständige Kompensation durch das Land für die Jahre 2020 bis 2023.Der Bericht dazu ist dem Landtag bis zum 31.05.2020 zuzuleiten.“

Wir hoffen natürlich, dass die Landesregierung und sie stützenden Fraktionen ihre Blockade von Hilfen für unsere Kommunen und damit auch für Schöneiche aufgeben und unserem Antrag zustimmen.

von Ihrem einzigen Schöneicher Landtagsabgeordneten

Dr. Philip Zeschmann