INFO-Veranstaltung
mit Vortrag von Dr. Philip Zeschmann
am 24.8.2023, 19 Uhr in Erkner
Stadthalle Erkner
Julius-Rütgers-Straße 4

 

 

Worum geht es beim Thema Grundsteuer?

Die Grundsteuerreform ist kein erfreuliches, aber dennoch ein wichtiges Thema, das uns alle betrifft. Denn egal ob Mieter oder Eigentümer, Sie alle zahlen die Grundsteuer entweder direkt oder indirekt über die Nebenkostenabrechnung. Durch die Grundsteuerreform werden alle Grundstücke neu bewertet und berechnet. Für viele ist unklar, was das konkret bedeuten wird.

Auf unserer Infoveranstaltung „Grundsteuer noch teurer? Wohin führt die Reform?“ zeigen wir die aktuelle Problemlage auf und informieren über Mittel und Möglichkeiten, die das Land Brandenburg hat. Weiterhin berichten wir über unsere Aktivitäten zur Grundsteuerreform im Landtag.

 

Kommunale Steuer auf Grundstücke

Die Grundsteuer wird von der Kommune auf alle bebauten bzw. bebaubaren (Grundsteuer B) und landwirtschaftlich genutzten Flächen (Grundsteuer A) erhoben. Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts mussten Bund und Länder die Bewertungsgrundlage für die Grundsteuer neu definieren. Denn die alte Bewertungsgrundlage stammt aus dem Jahr 1935.

 

Neubewertung aller Grundstücke in Deutschland

Alle Eigentümer von Grundstücken mussten deshalb in den vergangenen Monaten Angaben zur Neubewertung beim Finanzamt abgeben. Das Finanzamt hat bereits oder wird noch auf Basis der gemachten Angaben einen neuen Beitragsbescheid versenden. Die neu berechnete Bewertungsgrundlage, der so genannte Grundsteuermessbetrag, wird ab 2025 angewendet und als Steuergrundlage herangezogen.

Die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderte Reform der Grundsteuer soll zu einer höheren Steuergerechtigkeit führen und Ungleichbehandlungen bei der Grundstücksbewertung abschaffen. Die Umsetzung der Reform wird dementsprechend einige Grundstückseigentümer ent- und andere Grundstückseigentümer belasten.

 

Keine Steuererhöhung durch die Hintertür

Doch viele von Ihnen sind völlig zu Recht verunsichert, weil die Veranlagung und der neue Grundsteuermessbetrag zum Teil deutlich vom bisherigen Messbetrag abweichen. Die konkrete Steuerlast wird berechnet, indem der Grundsteuermessbetrag und der sogenannte Hebesatz multipliziert werden. Der Hebesatz wird von der Kommune festgelegt. Wenn der Grundsteuermessbetrag nun gestiegen ist und der Hebesatz gleich bleibt, erhöht sich die Steuerlast. Wir sind der Auffassung, dass die Reform nicht zu einer verdeckten allgemeinen Grundsteuererhöhung führen darf.

 

Antrag zur Aufkommensneutralität im Landtag eingebracht

Die Landtagsfraktion BVB / FREIE WÄHLER hat einen Antrag (Drucksache 7/7634) eingebracht, der die Landesregierung auffordert, die Aufkommensneutralität der Grundsteuer bezogen auf die einzelnen Städte und Gemeinden mindestens für das Umstellungsjahr 2025 im Vergleich zum Steueraufkommen 2024 sicherzustellen.

Damit wollen wir verhindern, dass es zu drastischen Steuererhöhungen kommt. Außerdem sind natürlich die Kommunen aufgefordert, ihre Steuerhebesätze den neuen Rahmenbedingungen anzupassen.