Die Linken-Fraktion legen einen Gesetzentwurf zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes vor, um den öffentlichen Nahverkehr bis 2030 barrierefrei zu machen. Vor dem Hintergrund, dass Brandenburg die vom Bund zum 1.1.2022 vorgeschriebene Barrierefreiheit nicht umgesetzt hat, warnt sie vor weiterem Zeitverlust. Sie fordert, die für den ÖPNV zuständigen Kommunen bis 2030 verlässlich mit mehr Finanzen auszustatten, damit sie z.B. Straßenbahnen und O-Busse kaufen könnten. Die AfD folgt dem Linken-Antrag. BVB/Freie Wähler und Grüne verstehen die Intention des Antrags, obwohl sie den Zeitpunkt „zwischen allen Haushaltsverhandlungen“ monieren, lehnen ihn aber ab. Sowohl die SPD als auch die CDU, die das zuständige Ministerium leitet, führen an, dass das ÖPNV-Gesetz gerade überarbeitet werde. Sie verweisen auf hohe Corona-Zusatz-Zahlungen für den ÖPNV und bekennen sich zur „Mobilität der Zukunft“ des Koalitionsvertrages. – Der Gesetzentwurf wird abgelehnt.
Kurzintervention in der Debatte zum Linken-Antrag und Beitrag Sebastian Rüter (SPD) vs.
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