Der Landtag diskutiert in 2. Lesung über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Erhöhung der Beamtenbesoldung. Dabei wird der Tarifabschluss für Angestellte des Landes aus dem Jahr 2021 gemäß Tarifvertrag auch auf die Landesbeamten und Richter übertragen. AfD, Linke und BVB/Freie Wähler weisen darauf hin, dass der Tarifabschluss von 2021 aufgrund der gestiegenen Inflation heute nicht mehr zeitgemäß sei und der Landtag Gefahr laufe, hier eine verfassungswidrige Unteralimentierung der Beamtenschaft zu beschließen. SPD, CDU und Grüne verweisen auf den erhöhten Familienzuschlag und die Energiepreispauschale für die Bezieher von Versorgungsbezügen, um einer solchen Unterbezahlung entgegen zu wirken. Ein Änderungsantrag der Linken , deren Entschließungsantrag sowie ein Änderungsantrag der AfD werden abgelehnt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wird gemäß der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses verabschiedet.

Redebeitrag in der Debatte zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Erhöhung der Beamtenbesoldung – 2. Lesung: