Auf Empfehlung des Finanzausschusses sowie des Antrages von SPD, CDU und Grünen hat der Landtag nach Abstimmung (am 20. Dezember) nun auch für das Jahr 2024 seine „außergewöhnliche Notsituation“ erklärt. In der Sondersitzung votierten 42 Abgeordnete für den Antrag. Gegen den Antrag stimmten 21  Abgeordnete aus Mitgliedern der AfD-Fraktion sowie fraktionslose Abgeordnete; Enthaltungen gab es von sechs Abgeordnete der Links-Fraktion. Trotz Schuldenbremse kann die Landesregierung somit weitere Schulden aufnehmen um bspw. das „Brandenburg-Paket“ zu finanzieren.

Meine Kurzintervention gegenüber Herrn Vogelsänger (SPD) mit der Frage: Welcher externe Schock liegt seiner Auffassung nach vor, um die wirtschaftliche Notlage zu erklären (u.a. ist bspw. die Inflation ist zurückgegangen!)?
Immerhin galt bisher, dass Notlagen in Brandenburg nur erklärt werden, sofern eine solche vom Bund ausgerufen wurde – dies wurde von der Koalition auf Bundesebene jedoch aktuell gerade NICHT erklärt…